BV – die GmbH in Holland
Eine GmbH heiβt in Holland BV, das ist die Abkürzung für ‚Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid‘. Eine BV ist eine Rechtsperson: das bedeutet, dass die niederländische BV, genau wie eine Privatperson, eigene Rechte und Pflichten hat. Das Kapital der GmbH in Holland ist verteilt in Geschäftsanteile, die dem/den Gesellschafter(n) gehören. Oft ist dies ein und dieselbe Person, meist der Gründer der BV. Die Geschäftsanteile sind auf den Namen des Gesellschafters ausgestellt und sind nur von einem Notar übertragbar.
Warum eine GmbH in Holland?
Die Gründung einer BV, einer GmbH in Holland, kann vor allem bei hohen Gewinnen vorteilhaft sein, denn ein Teil der Steuerlast in Form der Steuern auf ausgeschüttete Dividenden wird in die Zukunft verlagert. Hierdurch bleibt das Vermögen für das niederländische Unternehmen hoch. Die BV bietet außerdem ihrem Geschäftsführer vielseitige Möglichkeiten für eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge. Wenn eine niederländische BV Geschäftsanteile an einer oder mehreren BVs besitzt, spricht man von einer Holdingstruktur. Auch diese Struktur bietet einige interessante Vorteile: so können Tochtergesellschaften einfach verkauft werden und somit wird die Flexibilität erhöht.
Wie steht es mit der Haftung?
Mit einer BV haften Sie im Prinzip nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens. Früher hafteten Gesellschafter und Geschäftsführer privat nur, wenn von nachweislich vorsätzlicher Misswirtschaft oder ungehöriger Betriebsführung die Rede war. Seit einigen Jahren gilt dies jedoch auch in anderen Fällen, zum Beispiel
- Bei Abschluss von Verträgen, bei denen schon vorher deutlich ist, dass die BV diese nicht erfüllen kann.
- Wenn dem niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) nicht rechtzeitig mitgeteilt worden ist, dass die BV nicht imstande ist, Steuern und andere Abgaben zu bezahlen
- Bei Dividendenausschüttungen, die das Unternehmen nachweislich in Gefahr bringen.
Lassen Sie sich ausführlich informieren bevor Sie eine GmbH in Holland gründen, so dass Sie nicht in einem späteren Stadium mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert werden. Unsere Spezialisten beraten Sie kompetent und fachkundig zu allen Fragen über die niederländische BV oder eine andere Rechtsform.
Gründung einer BV
Die Gründung einer niederländischen BV kann nur unter Mitwirkung eines niederländischen Notars geschehen. Dazu wird eine notarielle Urkunde in der niederländischen Sprache erstellt. Wir erledigen dies gerne für Sie. Selbstverständlich beherrschen unsere Spezialisten die deutsche Sprache ausgezeichnet, so dass sie Ihnen alle Einzelheiten erläutern und darlegen können. Auch die Eintragung in das niederländische Handelsregister bei der Industrie und Handelskammer – Kamer van Koophandel – wird von uns übernommen. Danach ist Ihre GmbH in Holland im Prinzip handlungsbereit.
Noch viele Fragen offen
Aber auch nach der Gründung Ihrer GmbH in Holland sind bei Ihnen wahrscheinlich noch viele Fragen offen. Wie steht es zum Beispiel mit der Steuer? Das niederländische Steuerrecht wird von Ausländern oft als undurchsichtig und kompliziert empfunden. In allen Fragen zur Steuererklärung, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer oder Lohnsteuer stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Die Einstellung niederländischer Arbeitnehmer, Einfuhr von Waren, Zusammenarbeit mit Handelsvertretern – unser Team, bestehend aus Juristen, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Lohnbuchhaltern, berät Sie persönlich und kompetent über all diese Themen.
Mehr erfahren über die Gründung einer GmbH in Holland?
Möchten Sie mehr erfahren über die Gründung einer GmbH in Holland? Haben Sie andere Fragen über die Möglichkeiten in den Niederlanden einen Betrieb zu gründen oder ein Unternehmen in den Niederlanden zu übernehmen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!