Verlagerungsregelung für Umsatzsteuerschuld

Wenn Sie Waren in die Niederlanden einführen, wollen Sie wahrscheinlich auch die Verlagerungsregelung für die Umsatzsteuerschuld in Anspruch nehmen. Unsere Fachkräfte, sowie unter anderem Steuerberater, kennen sich mit allen steuerlich-rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten des Unternehmertums in den Niederlanden aus und können Sie in derlei Fragen ausgezeichnet beraten und informieren. In diesem Fall ist es beispielweise so, dass die Umsatzsteuer erst nach Einreichen der Umsatzsteuererklärung abgeführt wird und daher nicht zum Zeitpunkt der Einfuhr bar gezahlt zu werden braucht.

Steuerlich-rechtliche sowie betriebswirtschaftliche Qualität durch Erfahrung

Nicht nur bei den Regelungen für die Einfuhrbestimmungen in den Niederlanden können wir Ihnen helfen. Schon seit mehr als 100 Jahren lassen unterschiedliche Unternehmen aus vielfältigen Brachen sich fachkundig von uns beraten. Durch unsere jahrelange, internationale Erfahrung, speziell mit grenzüberschreitendem Unternehmen, sind wir hierbei in der Lage einen ganzheitlichen Ansatz anzubieten. Unsere Spezialisten sind auch mit komplizierten steuerlichen sowie rechtlichen Sachlagen vertraut und helfen Ihnen in unübersichtlichen Situationen dabei, nicht die Übersicht zu verlieren.

Warum BonsenReuling?

Neben den Einfuhrbestimmungen von Waren gibt es in Bezug auf Ihr unternehmerisches Handeln in den Niederlanden meist noch andere Fragen mit Klärungsbedarf. Haben Sie beispielsweise schon ein Unternehmen in den Niederladen, erfahren aber Kommunikations- und/oder kulturelle Probleme mit Ihren Beratern oder niederländischen Mitarbeitern? Aufgrund jahrelanger Erfahrung verfügt unser Team über ausgezeichnete Kenntnisse im Bereich der niederländischen Kultur und Geschäftssitten. Viele Probleme lassen sich dadurch schon im Vorfeld vermeiden. Auch bei Grenzüberschreitenden Wirtschaftsprüfungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Als tonangebendes niederländisches Unternehmerberatungsbüro mit Niederlassungen in Lichtenvoorde, Eibergen, Elst, Doetinchem und Deventer sowie einer Besucheradresse in Düsseldorf, sind wir für Sie einfach erreichbar und begleiten Sie bei der erfolgreichen Gestaltung Ihres unternehmerischen Werdegangs in den Niederlanden.

Lassen Sie sich professionell und sachkundig beraten

Wenn Sie sich zum Thema Einfuhrbestimmungen und/oder bei Ihren Unternehmenstätigkeiten in den Niederlanden individuell fachkundig beraten und unterstützen lassen möchten, nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf. Unser Team aus Steuerberatern, Juristen, Wirtschaftsprüfern, Lohnbuchhaltern und Sekretariatsmitarbeiter unterstützen Sie gerne bei allen Fragen zum Thema Einfuhrbestimmungen und Einfuhr von Waren.

Ingmar Pondes

Steuerberatung in den Niederlanden | Geschäftsführer

+31 545 46 36 26 i.pondes@bonsenreuling.nl Eine Nachricht senden

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